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Grafik mit einer Mobilitätsstation

Quelle: www.plusgrad.de

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) setzt seine Unterstützung kleinerer und mittlerer Gemeinden bei der Errichtung und dem Ausbau von Mobilitätsstationen fort. Mit diesem weiteren Förderaufruf leistet das Programm erneut einen Beitrag für klimafreundliche intermodale Mobilität.

Am 6. Mai 2024 wurde ein weiterer Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ veröffentlicht. Gefördert werden die Errichtung und der Ausbau von Mobilitätsstationen, welche einen signifikanten Beitrag zur Vernetzung kommunaler Verkehrsangebote leisten. Im Sinne dieser Förderung werden Mobilitätsstationen als sichtbare Standorte verstanden, an denen verschiedene Mobilitätsformen (z. B. Individualverkehr/ ÖPNV) und Verkehrsmittel (Privat-/ Sharing-Fahrzeuge/ Bus, Bahn etc.) verknüpft werden (intermodale Verknüpfungen). Die Mobilitätsstationen dienen den Nutzenden als Start-, Ziel- oder Umsteigepunkte. Da in kleineren und mittleren Gemeinden dafür ein verhältnismäßig hoher Aufwand für Ausschreibungen und Einrichtung entsteht, richtet sich das Förderangebot an Gemeinden mit maximal 50.000 Einwohnenden in strukturschwachen Regionen.

Einfach und schnell beantragen

Ab sofort können Antragsberechtigte bis zum 17.06.2024 ihre Projektskizzen unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=DKV&b=MOSTAT-SKIZZE&t=SKI einreichen. Dabei umfasst die Skizze lediglich ein schnell und einfach auszufüllendes Formular, welches Sie unten auf dieser Seite herunterladen können.

Zur Förderung stehen Mittel in Höhe von rund 3 Mio. Euro zur Verfügung.

Die wesentlichen Förderbedingungen auf einen Blick:

Die Förderung ist beschränkt auf kleinere und mittlere Gemeinden mit maximal 50.000 Einwohnende in strukturschwachen Regionen. Zur Abgrenzung der förderfähigen Gebiete wird die Fördergebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) zugrunde gelegt. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden sowie Landkreise, Zweckverbände, Unternehmen und sonstige Betriebe und Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft sowie Verkehrsverbünde. Verbundvorhaben der antragsberechtigten Partner sind ebenfalls zulässig.

Zur Errichtung oder Ausbau der Mobilitätsstationen können insbesondere investive Ausgaben (z. B. Bauausgaben, Ausgaben für die Ausstattung der Mobilitätsstation, für digitale Komponenten, für die Anbindung an das Strom- und Kommunikationsnetz), Planungsausgaben, Beratungs- und Personalausgaben, Ausgaben für Auftragsvergaben sowie Ausgaben für die Anschaffung von Fahrzeugen gefördert werden. Alle förderfähigen Ausgaben müssen im direkten Zusammenhang mit der Errichtung oder Erweiterung der konkreten Mobilitätsstationen stehen.

Es können Projekte mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2025 gefördert werden. Dies bietet vor allem für kurzfristige Maßnahmen sowie den Ausbau bestehender Mobilitätsstationen und -strukturen gute Möglichkeiten.

Der Basisfördersatz beträgt 65 %. Für finanzschwache Kommunen kann die Förderquote auf bis zu 80 % angehobenen werden. Die Höhe der für das Projekt beantragten Gesamtausgaben muss mindestens 50.000 Euro betragen.

Die Projektauswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren (Skizzen- und Antragsphase). Im ersten Schritt des Verfahrens ist lediglich eine Projektskizze über ein einfaches Skizzenformular einzureichen.

Am Donnerstag, den 16.05.2024 findet um 11 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung zum neuen Förderaufruf statt. Nutzen Sie die Veranstaltung gerne, um Ihre Fragen rund um die Skizzeneinreichung, Antragsstellung und Förderung zu stellen. Bei Interesse können Sie sich hier dafür anmelden und erhalten im Vorfeld die Einwahldaten.

Bei Fragen zur Skizzeneinreichung, Antragsstellung und Förderung nutzen Sie bitte die Übersicht der Antworten auf häufige Fragen (FAQ) oder wenden Sie sich an den Projektträger (VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und TÜV Rheinland Consulting GmbH):

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Dr. Martin Martens
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 31 00 78 534
Fax: +49 (0) 30 31 00 78 225
E-Mail: MoStat@vdivde-it.de

Teile der Projektadministration zur Ausarbeitung dieses Förderaufrufs wurden im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) durch EU-Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) des „Next Generation EU“ Programms finanziert.