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Elektromobilität

Quelle: BMDV

Logokombination: BMDV, finanziert durch die EU
Fördermittel dieser Maßnahme werden auch im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) über die europäischen Aufbau- und Resilienzfazilitäten (ARF) im Programm NextGenerationEU bereitgestellt.

Elektromobilität ist eine Schlüsseltechnologie für die Gestaltung eines innovativen, nachhaltigen Verkehrssystems und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor. Elektromobilität bietet auch wichtige industriepolitische Chancen für den Automobilstandort Deutschland.

Die Bundesregierung hat die Elektromobilität mit einem umfassenden Paket aus finanziellen, regulatorischen und fiskalischen Anreizen unterstützt. Dazu zählen der Umweltbonus, die Förderrichtlinie Elektromobilität sowie Förderprogramme im Bereich ÖPNV, SPNV und Nutzfahrzeuge.

Um die Nachfrage und Marktdurchdringung der Elektromobilität stetig zu erhöhen, müssen Anreize für alle betroffenen Akteure gesetzt werden: die Automobilindustrie als Produzent und Anbieter von Elektrofahrzeugen, gewerbliche und kommunale Nutzer sowie private Kunden.

Die Automobilhersteller sind verpflichtet, die durchschnittlichen CO2-Emissionen ihrer Fahrzeugflotte schrittweise zu senken und damit die Neuzulassungen von niedrig bis Null-Emissions-Fahrzeugen zu fördern. Dies führt dazu, dass die Automobilindustrie das Produktportfolio ihrer Fahrzeugmodelle stetig erweitert.

Mit dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz werden bei öffentlichen Vergaben Mindestquoten für emissionsarme und -freie Fahrzeuge verpflichtend vorgegeben. In Verbindung mit der Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr wird der Busverkehr auf Elektromobilität umgestellt.

Darüber hinaus können E-Auto-Fahrer von zahlreichen Privilegien profitieren; dazu zählen unter anderem eine reduzierte Dienstwagenbesteuerung, eine Befreiung von der Kfz-Steuer sowie spezielle Parkregelungen auf Grundlage des Elektromobilitätsgesetzes.