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Meldung vom 28.04.2025: Entwurf des Nationalen Strategierahmens – Konsultationsverfahren abgeschlossen

Der Entwurf wurde des Nationalen Strategierahmens (NSR) wurde am 17.01.2025 gemäß Artikel 14 Absatz 8 der der Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) hier der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Möglichkeit zur Stellungnahme war vom 12.03.2025 bis zum 22.04.2025 durch ein öffentliches Konsultationsverfahren eröffnet. Eine Vielzahl unterschiedlicher Interessenvertreterinnen und -vertreter hat die Möglichkeit zur schriftlichen Kommentierung wahrgenommen.

Der NSR ist ein Plan, mit dem alle EU-Staaten ihren Weg zum Erreichen der Ziele gemäß Artikel 14 AFIR überblicksweise darstellen. Wesentliche Inhalte sind erstens der Status quo der jeweiligen alternativen Infrastruktur je Verkehrsträger bzw. Anwendungsfall. Zweitens werden die Maßnahmen, die zur Erreichung der AFIR-Ziele beigetragen haben bzw. beitragen, dargestellt.

Der NSR wurde in der Entwurfsfassung am 30.12.2024 an die Europäische Kommission übermittelt. Im Verlauf des Jahres 2024 hatte die Bundesregierung bereits virtuelle öffentlich zugängliche Beteiligungsworkshops durchgeführt, die zur Erstellung des Entwurfs beigetragen haben.

Entwurf Nationaler Strategierahmen über den Aufbau von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Stand: November 2024)

Meldung vom 14.04.2025: Veröffentlichung des Berichts der abschließenden Evaluation des Förderprogramms nach der Richtlinie KsNI

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat von 2021 bis 2024 Investitionen in klimaschonende Nutzfahrzeuge, Infrastruktur und Machbarkeitsstudien auf Grundlage der „Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybrid-elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge)“ (KsNI-Richtlinie) gefördert. Das aktuell bewilligte Fördervolumen beträgt rund 919 Mio. Euro. Gefördert werden mehr als 6.600 klimafreundliche Lkw sowie rund 2.500 Ladesäulen.

Das Förderprogramm auf Grundlage der genannten Richtlinie wurde im Zeitraum August 2024 bis April 2025 abschließend evaluiert (Ex-Post-Evaluation). Zentrale Aufgaben und Ziele der Evaluation umfassen

(1) einen Beitrag zur Erfolgskontrolle haushaltswirksamer Maßnahmen nach § 7 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften und

(2) die Erfüllung der Vorgaben zur Evaluation staatlicher Beihilfen der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022.

Die Evaluation bewertet das KsNI-Förderprogramm hinsichtlich Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit sowie die Auswirkungen auf Handel und Wettbewerb. Der Bericht nennt außerdem Handlungsoptionen für die Ausgestaltung politischer Maßnahmen zum Klimaschutz im Straßengüterverkehr.

Die Evaluation erfolgte unter Einbindung von Branchenexpertinnen und -experten und wurde im Auftrag des BMDV unter Zusammenarbeit mit der NOW GmbH durch ein Sachverständigenkonsortium aus Öko-Institut e.V., Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) und aproxima Gesellschaft für Markt- und Sozialforschung Weimar mbH durchgeführt.

Abschlussbericht KsNI Evaluation