Angesichts der globalen Herausforderung des Klimaschutzes hat sich auf der Weltklimakonferenz 2015 in Paris die internationale Staatengemeinschaft dazu verpflichtet, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau und möglichst auf 1,5 °C zu begrenzen. Zur Erreichung des langfristigen Temperaturzieles soll in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Treibhausgasneutralität hergestellt werden.
Das EU-Klimagesetz legt für die Europäische Union das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 verbindlich fest. Mit dem europäischen „Green Deal“ wurde das EU-Klimaziel für 2030 auf mindestens 55 Prozent Treibhausgasemissionsminderung gegenüber 1990 erhöht. Die Lastenteilungsverordnung (Effort-Sharing Regulation) ist die europäische Regelung, welche nationale Ziele für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen unter anderem im Sektor Verkehr festlegt. Sie gilt für den Zeitraum 2021–2030 und zielt darauf ab, die Emissionen in diesen Bereichen um 50 % im Vergleich zu 2005 zu senken.
Bei den Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor konnte ab dem Jahr 2000 der über Jahrzehnte erfolgte kontinuierliche Anstieg trotz weiter ansteigender Verkehrsleistungen im Personen- und Güterverkehr gestoppt werden. Der Verkehrssektor verursacht etwa ein Fünftel der Treibhausgasemissionen Deutschlands.

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Verbindliche Klimaschutzziele und kontinuierliches Monitoring
Ende 2019 ist das Bundes-Klimaschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz schreibt das nationale Klimaziel 2030 sowie sektorale jährliche Emissionsbudgets bis 2030 fest und verankert damit auch die europäischen Klimaziele. Als Reaktion auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wurde das Bundes-Klimaschutzgesetz 2021 novelliert. Die Klimaziele wurden verschärft und zugleich die Vorgaben nach dem EU-Klimagesetz umgesetzt.
2024 erfolgte eine weitere Novellierung des Klimaschutzgesetzes. Im Unterschied zur bisherigen sektorspezifischen ex post Betrachtung der Emissionen ist nun für eine Nachsteuerung eine in die Zukunft gerichtete sektor- und jahresübergreifende Gesamtbetrachtung der erwarteten Jahresemissionsgesamtmengen der Jahre 2021 bis 2030 maßgeblich.
Das Umweltbundesamt legt hierzu jährlich zum 15. März einen Projektionsbericht vor, in dem unter anderem die Entwicklung der Jahresemissionsgesamtmengen 2021 – 2030 betrachtet wird.
Stellt der Expertenrat für Klimafragen fest, dass in zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Summe der Jahresemissionsgesamtmengen 2021 – 200 überschritten wird, hat die Bundesregierung Maßnahmen zu beschließen, die die Einhaltung der Summe der Jahresemissionsgesamtmengen sicherstellen (sog. „Nachsteuerung“). Die Rolle des Expertenrates für Klimafragen wurde somit deutlich gestärkt. Zudem hat der Expertenrat ein Mandat erhalten, eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung geeigneter Klimaschutzmaßnahmen zu machen.
Zur Bewertung des Beitrags einzelner Sektoren dienen die Jahresemissionsmengen. Diese ersetzen die bisherigen Sektorziele und dienen künftig als Grundlage für das Monitoring.
Beschlüsse der Bundesregierung zum Klimaschutz
Bereits im Jahr 2016 hat die Bundesregierung mit dem Klimaschutzplan 2050 für notwendige Emissionsminderungen bis 2030 einzelne Sektorziele festgelegt.
Das von der Bundesregierung im Herbst 2019 beschlossene „Klimaschutzprogramm 2030“ enthält für alle Sektoren Maßnahmenbündel zur Erreichung dieser CO2-Reduktionsziele bis 2030. Im Verkehrssektor sollen die CO2-Minderungen durch ein Maßnahmenbündel aus Förderung, Verkehrsverlagerung und Anreizen in Verbindung mit einer Bepreisung von CO2 erreicht werden.
Das Klimaschutzprogramm 2023 wurde am 4. Oktober 2023 vom Bundeskabinett beschlossen und stellt einen wesentlichen Meilenstein für die Erreichung der deutschen Klimaschutzziele dar. Für den Verkehrssektor sind vielfältige Maßnahmen eingeflossen, die den Hochlauf alternativer Antriebe und Kraftstoffe beschleunigen und klimafreundliche Verkehrsträger und Innovationen im Verkehr stärken. So enthält das Programm etwa die Einführung einer CO2-abhängigen LKW-Maut und die Förderung des Deutschland-Tickets, um den öffentlichen Nahverkehr attraktiver zu machen.