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einfahrender ICE

Quelle: Fotolia / nokturnal

Im Fokus des BahnhofskonzeptPlus stehen die Attraktivitätssteigerung und die Barrierefreiheit von Personenbahnhöfen. Das Gesamtprogramm des BMDV besteht aus mehreren Investitionsschwerpunkten und hat bis zum Jahr 2030 ein Finanzierungsvolumen von etwa 5 Milliarden Euro, mit denen mehr als 3000 Verkehrsstationen und Empfangsgebäude (EG) der Eisenbahnen des Bundes modernisiert werden sollen.

Mit dem sogenannten „1.000-Bahnhöfe-Programm“ setzt das BMDV einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der 19. LP um.

Für ein „Tausend-Bahnhöfe“-Förderprogramm zur Attraktivitätssteigerung gerade kleiner Bahnhöfe, das Bahnanlagen und Bahnhofsumfeld einbezieht, wollen wir die Länder, Kommunen und die Deutsche Bahn als Partner gewinnen.

Wir wollen zudem mehr hindernisfreie Mobilität ermöglichen. Ein Schlüsselprojekt ist das Programm zur Förderung von Barrierefreiheit auf den Bahnhöfen.

Das BMDV hat das 1.000-Bahnhöfe-Programm in folgende drei Investitionsschwerpunkte gefasst:

Ziel ist die bauliche Umsetzung des bis zum Jahr 2018 im Zukunftsinvestitionsprogramm ZIP angelegten Planungsvorrats Barrierefreiheit.

Ziel ist die Beschleunigung der Herstellung der Barrierefreiheit kleiner Verkehrsstationen mit mehr als 1.000 und bis zu 4.000 Reisenden pro Tag.

Ziel ist die Attraktivitätssteigerung von kleinen und mittleren Bahnhöfen mit Schwerpunkt auf Bahnhöfen mit instandhaltungsbedürftigen Empfangsgebäuden (EG). Das Förderprogramm soll bis 2030 fortgeführt werden.

Das gesamte BahnhofskonzeptPlus des BMDV geht darüber hinaus und besteht zusätzlich aus zwei weiteren Investitionsschwerpunkten.

Im Rahmen des Konjunkturprogramms wurden mit dem „Sofortprogramm für attraktive Bahnhöfe“ in den Jahren 2020 und 2021 Maßnahmen an Verkehrsstationen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und Sauberkeit für Reisende durchgeführt.

Ziel ist u.a. die Ersatzinvestition von abgängigen Bahnanlagen in den Empfangsgebäuden und Verkehrsstationen auf dem aktuellen Stand der Technik und der Barrierefreiheit. Zudem sollen ausgewählte besonders niedrige Bahnsteige bis 2024 aufgehöht werden, um eine Stufenfreiheit herzustellen.

Weitere Informationen zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III finden Sie hier.