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Quelle: BMDV

Im internationalen Vergleich verfügt Deutschland über eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur. Etwa 40.300 Brücken, die je nach Bauart und Brückenquerschnitt in ca. 52.600 Teilbauwerke untergliedert werden, befinden sich derzeit im Netz der Bundesfernstraßen. Die meisten Brücken wurden im Zeitraum von 1960 bis 1985 gebaut, in einer Zeit, als die aufstrebende deutsche Wirtschaft nach modernen Verkehrswegen verlangte. Insbesondere viele große Tal- und Flussbrücken stammen aus dieser Zeit.

Allerdings machen der überproportionale Anstieg des Schwerverkehrs in den vergangenen Jahrzehnten insbesondere im Transitverkehr sowie die Altersstruktur umfängliche Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Zustandes und Erhöhung der Tragfähigkeit vieler älterer Brücken erforderlich. Viele Brücken müssen verstärkt oder gar erneuert werden, um eine sichere Abwicklung des aktuellen und zukünftigen Verkehrs auf Dauer gewährleisten zu können. Somit laufen Instandsetzung und Modernisierung von Bauwerken nunmehr Hand in Hand, um eine Anpassung bestehender Brückenbauwerken an geänderte und gestiegene Anforderungen hinsichtlich Tragfähigkeit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit von Brücken zu erreichen.

Um die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen im Bundesfernstraßennetz beschleunigt abzuarbeiten, wurde ein Programm zur Brückenmodernisierung aufgelegt. Die zugrunde gelegte Strategie für die Bundesautobahnen fokussiert dabei auf die Modernisierung ausgewiesener, überwiegend hochbelasteter durchgängiger Strecken.

Brückenmodernisierungsnetz

Bild 1: Brückenmodernisierungsnetz

Konkret wird das Ziel entworfen, innerhalb einer Dekade ein durchgängiges Kernnetz von Strecken der Bundesautobahnen mit der erforderlichen Tragfähigkeit der im Zuge des Netzes befindlichen Brückenbauwerke herzustellen. Das dafür entwickelte “Brückenmodernisierungsnetz“ (Bild 1) deckt mit einer Länge von rund 7.000 km etwa die Hälfte des Autobahnnetzes ab; etwa 10.700 Brücken-Teilbauwerke liegen auf den Strecken des Brückenmodernisierungsnetzes. Die Festlegung der Korridore des Brückenmodernisierungsnetzes erfolgte in enger Abstimmung mit den zuständigen Straßenbauverwaltungen der Länder und der Autobahn GmbH des Bundes. Dabei waren neben den Fachbereichen Brückenbau auch die Bereiche für Planung und Erhaltung eingebunden.

Das dargestellte Brückenmodernisierungsnetz entspricht weitgehend dem TEN-V Kernnetz, das in der EU-Verordnung Nr. 1315/2013 vom 11.12.2013 definiert ist und bis zum Jahr 2030 realisiert werden soll. Mit dem TEN-V Kernnetz bzw. dem übergeordneten größeren TEN-V Netz soll eine bessere Vernetzung und Vereinheitlichung der Verkehrssysteme in Europa ermöglicht und ein Beitrag zur Umsetzung und Entwicklung des Binnenmarktes geleistet werden.

Darüber hinaus deckt das Brückenmodernisierungsnetz auch in großen Teilen jene Strecken ab, die vielfach der Abwicklung von genehmigungspflichtigen Großraum- und Schwertransporte dienen.

Eine detaillierte Auflistung der Strecken des Brückenmodernisierungsnetzes gibt die Tabelle 1 wieder.

Tabelle 1: Streckenübersicht Brückenmodernisierungsnetz

Straßevonbis
A 1AS Heiligenhafen-Ost (SH)AK Köln-West (NW)
A 2AK Oberhausen (NW)AD Werder (BB)
A 3Bundesgrenze D/NL (NW)Bundesgrenze D/AT (BY)
A 4AK Aachen (NW)AD Heumar (NW)
A 4AD Kirchheim (HE)Bundesgrenze D/PL (SN)
A 5Hattenbacher Dreieck (HE)Darmstädter Kreuz (HE)
A 5AK Walldorf (BW)Bundesgrenze D/CH (BY)
A 6Bundesgrenze D/FR (SL)Bundesgrenze D/CZ (BY)
A 7Bundesgrenze D/DK (SH)AK Ulm/Elchingen (BY)
A 8AD Karlsruhe (BW)Bundesgrenze D/AT (BY)
A 9AD Potsdam (BB)AK München-Nord (BY)
A 10Berliner Ring (BB)
A 11Bundesgrenze D/PL (MV)AD Barnim (BB)
A 12AD Spreeau (BB)Bundesgrenze D/PL (BB)
A 13Schönefelder Kreuz (BB)AD Dresden Nord (SN)
A 14AK Magdeburg (ST)AD Nossen (SN)
A 17AD Dresden-West (SN)Bundesgrenze D/CZ (SN)
A 19AS Rostock-Überseehafen (MV)AD Wittstock/Dosse (BB)
A 24AK Hamburg-Ost (SH)AD Havelland (BB)
A 27AD Walsrode (NI)AS Bremerhaven-Überseehäfen (HB)
A 28AK Oldenburg-Ost (NI)AD Stuhr (NI)
A 29AS Jade-Weser-Port (NI)AK Oldenburg-Ost (NI)
A 30Bundesgrenze D/NL (NI)AK Bad Oeynhausen (NW)
A 40Bundesgrenze D/NL (NW)AK Kaiserberg (NW)
A 44AK Aachen (NW)Bundesgrenze D/BE (NW)
A 45AK Westhofen (NW)AK Gambach (HE)
A 67Darmstädter Kreuz (HE)Viernheimer Dreieck (HE)
A 81AK Weinsberg (BW)AS Gottmadingen (BW)
A 93AD Inntal (BY)Bundesgrenze D/AT (BY)
A 99AK München-West (BY)AK München-Süd (BY)
B 207Fährhafen Puttgarden (SH)AS Heiligenhafen-Ost (SH)

Die Ertüchtigung des Brückenmodernisierungsnetzes richtet sich an verkehrlichen und wirtschaftlichen Erfordernissen aus und wird letztlich auch zu einer erheblichen Verbesserung der Durchlässigkeit der Infrastruktur für den genehmigungs- und erlaubnispflichtigen Großraum- und Schwerverkehr führen und damit die Erreichbarkeit von Umschlagstellen und Standorten der Schwerindustrie zuverlässig gewährleisten.

Neben der Ertüchtigung der Bauwerke im Brückenmodernisierungsnetz wird bedarfsweise die Modernisierung weiterer singulärer Bauwerke an Bundesfernstraßen außerhalb des Brückenmodernisierungsnetzes sowie die generelle Erhaltung von Bauwerken auch im Zusammenhang mit Erhaltungsmaßnahmen an der Strecke weiter vorangetrieben.

Die Modernisierung und Ertüchtigung von Straßenbrücken stellt inzwischen einen Schwerpunkt bei den Erhaltungsinvestitionen dar. Die Zuordnung der Mittel erfolgt fortlaufend und bedarfsgerecht entsprechend der Anmeldung der Länder und der Autobahn GmbH des Bundes; hierbei gilt grundsätzlich, dass jede Maßnahme, die Baurecht erhält, auch finanziert wird.

Angesichts der hohen Investitionen für die Ertüchtigung und Modernisierung des Brückenbestandes der Bundesfernstraßen und der Vielzahl der betroffenen Bauwerke wird dem Deutschen Bundestag kontinuierlich berichtet.