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Der Radverkehr leistet als klimaschonende Mobilitätsform einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Dafür stellt das BMDV in verschiedenen Programmen Mittel für die Förderung und Finanzierung zur Verfügung. Es erfolgen Programmverstetigungen bis 2028 für die Investiven Radverkehrsprogramme (Modellvorhaben des Radverkehrs, „Radnetz Deutschland“ und „Sonderprogramm Stand und Land“).
Förder- und Finanzhilfeprogramme: | Haushaltsmittel 2023 Angaben in T € | |
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Finanzhilfen an die Länder für das „Sonderprogramm Stadt und Land“ | 277.662 | |
Förderung von Modellvorhaben des Radverkehrs¹) | 55.500 | |
Zuschüsse für den Ausbau und die Erweiterung des „Radnetzes Deutschland“ | 18.000 | |
Zuschüsse für nicht- investive Modellprojekte¹) | 13.280 | |
Förderung der Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegesystemen | 9.250 | |
Finanzhilfen für Radschnellwege¹) | 47.044 | |
Finanzierungsmöglichkeiten Bund: | ||
Radwegebau an Bundesstraßen ²) | 120.000 | |
Radverkehrstauglicher Ausbau Betriebswege an Bundeswasserstraßen | 1.087 | |
Neue Fördermöglichkeiten: | ||
Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen | 19.000 | |
Gesamt | 560.823 |
Zu den Ausgabemitteln in Höhe von rd. 561 Mio. € kommen rd. 1 Mrd. € Verpflichtungsermächtigungen hinzu, die Vertragsschlüsse und Bewilligungen im aktuellen Haushaltsjahr für die Folgejahre erlauben.
¹) siehe WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
²) Bau und Erhalt von Radwegen an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes werden nicht gefördert, sondern zu 100 % vom Bund finanziert.