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LKW Mautbrücke in Deutschland

Quelle: Fotolia / mitifoto

Mit der Einführung der Lkw-Maut auf Bundesautobahnen hat die Bundesrepublik im Jahr 2005 einen Systemwechsel weg von der Steuer- und hin zur Nutzerfinanzierung des Bundesfernstraßenbaus eingeleitet. In zwei Stufen wurde die Maut seitdem zum 01.08.2012 und 01.07.2015 auf rund 2.300 km vierstreifige Bundesstraßen ausgedehnt. Zum 01.10.2015 wurde zudem die Mautpflichtgrenze von 12 auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht gesenkt.

In einer dritten Stufe wurden zum 01.07.2018 alle rund 40.000 km Bundesstraßen für Lkw mautpflichtig. Rechtliche Grundlage ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 27. März 2017 (BGBl. I S. 564). Für Bundesautobahnen und Bundesstraßen gelten einheitliche Mautsätze.

Die Einnahmen aus der Lkw-Maut werden seit 2011 – nach Abzug der Kosten für Erhebung, Kontrolle und Mautharmonisierung – ausschließlich für die Bundesfernstraßen verwendet. Im Jahr 2022 betrugen die Einnahmen rund 7,4 Mrd. Euro. Angesichts der dringend erforderlichen Investitionen für den Erhalt und den Ausbau des Verkehrsnetzes leistet die Maut einen wichtigen Beitrag zur Verkehrsinfrastrukturfinanzierung.

Mit der Differenzierung der Mautsätze nach dem Schadstoffausstoß der Fahrzeuge bietet die Maut den Transportunternehmen zudem einen Anreiz, emissionsarme Fahrzeuge effizient einzusetzen und unterstützt die Verlagerung des Gütertransports auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße.

Zudem wurden am 01.01.2019 Gewichtsklassen eingeführt. Insbesondere im Hinblick auf leichtere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 7,5 und 18 Tonnen wird so die Verursachergerechtigkeit im Vergleich zu den bisherigen Achsklassen weiter erhöht.

Außerdem sieht das Bundesfernstraßenmautgesetz eine zeitlich gestaffelte Mautbegünstigung für Elektro- und Erdgas-Fahrzeuge vor, um den Markthochlauf dieser Fahrzeuge zu unterstützen.
Elektrisch betriebene Fahrzeuge werden zunächst unbefristet komplett von der Lkw-Maut befreit. Dazu gehören reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge.

Derzeit gibt es in Europa unterschiedliche Mautsysteme mit verschiedenen Mauterfassungsgeräten. Mit dem europäischen elektronischen Mautdienst (EEMD/EETS) besteht die Möglichkeit, mit nur einem Fahrzeuggerät (On-Board-Unit) und einem Vertragspartner (EETS-Anbieter) die Lkw-Maut auch grenzüberschreitend auf mautpflichtigen europäischen Straßen entrichten zu können. Nähere Informationen zum europäischen elektronischen Mautdienst sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität zu finden.

Erhebung der Maut und Überwachung der Mautentrichtung

Mit der Mauterhebung und der automatischen Kontrolle mittels Kontrollbrücken wurde das Unternehmen Toll Collect (http://www.toll-collect.de/) beauftragt. Nutzer, die an der automatischen Mauterhebung mittels Fahrzeuggerät (On-Board-Unit) teilnehmen wollen, müssen sich bei Toll Collect registrieren. Umfangreiche Informationen zum Verfahren und den Aufgaben von Toll Collect sind auf der Internetpräsenz des Unternehmens zu finden. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich bei einem in Deutschland zugelassenen Anbieter des europäischen elektronischen Mautdienstes (EETS-Anbieter; siehe oben) registrieren zu lassen und darüber an der automatischen Mauterhebung mittels Fahrzeuggerät teilzunehmen.

Mit der satelliten- und mobilfunkgestützten Mauttechnologie verfügt Deutschland über eines der weltweit modernsten Mautsysteme. Das bedeutet vor allem, dass neue Strecken- und Tarifdaten ohne aufwändige straßenseitige Infrastrukturmaßnahmen und ohne Werkstattaufenthalt eingespeist werden können. Die zur Mauterhebung relevanten Fahrzeugmerkmale sowie die Fahrtdaten werden verschlüsselt von der On-Board-Unit an das Rechenzentrum von Toll Collect übermittelt. Dort wird die Maut berechnet. Überwacht wird die Entrichtung der Maut zum einen über stationäre, automatische Kontrollbrücken an Autobahnen und Kontrollsäulen an Bundesstraßen. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität verfügt zudem über mobile Kontrollfahrzeuge sowie portable Kontrollbrücken, die auf Brücken über Bundesautobahnen und Bundesstraßen zum Einsatz kommen. Nutzer, die keine Mautgebühr oder die Mautgebühr in der falschen Höhe entrichten, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen zusätzlich zur nachträglichen Entrichtung der Maut ein Verwarnungs- oder Bußgeld zahlen.

Das Bundesfernstraßenmautgesetz regelt eine enge Zweckbindung der im Zusammenhang mit der Mauterhebung anfallenden Daten. An Kontrollbrücken bzw. Kontrollsäulen erhobene Daten müssen unmittelbar nach dem Kontrollvorgang gelöscht werden, wenn das Fahrzeug nicht der Mautpflicht unterliegt. Fahrzeugbilder und Kennzeichendaten dürfen zudem grundsätzlich nur zum Zweck der Mauterhebung verarbeitet werden.

Wegekostengutachten als Grundlage zur Berechnung der Mauthöhe

Die Höhe der Lkw-Maut muss sich nach Maßgabe der einschlägigen EU-Richtlinie an den tatsächlichen Wegekosten orientieren. Hierzu zählen insbesondere die Kosten für den Bau, Ausbau, Erhalt und Betrieb des Straßennetzes.

Die Wegekostenrechnung wurde im Jahr 2022 für den Zeitraum 2023 bis 2027 erstellt. Wie bereits in der vorangegangenen Wegekostenrechnung wurden auch wieder die externen Kosten aus Luftverschmutzung und Lärmbelastung berechnet, die nach der Wegekosten-Richtlinie zusätzlich den Infrastrukturkosten angelastet werden können.

Förderprogramme zur Maut-Harmonisierung

Angesichts der europäischen Wettbewerbsbedingungen hat die Bundesregierung 2009 zwei unbefristete Programme zur Entlastung des deutschen Güterkraftgewerbes aufgelegt.

Das Programm zur Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-Minimis) verfolgt die Ziele, die Sicherheit im Straßengüterverkehr dauerhaft zu erhöhen und die negativen Wirkungen des Straßengüterverkehrs auf die Umwelt zu reduzieren.

Ziele des Programms zur Förderung der Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen sind die branchenbezogene Qualifizierung von Arbeitnehmern und die Reduzierung des Mangels an Fahrpersonal.

Rechtsgrundlagen